RtoP in der Diskussion

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 (6) Aktuelle Entwicklungen


Im September 2010 startete das Global Centre for the Responsibility to Protect zusammen mit den Regierungen von Ghana und Dänemark eine „Focal Points Initiative“.[27] Ziel der Initiative ist, die RtoP auf Ebene der Nationalstaaten zu institutionalisieren und über ein Focal Points Netzwerk internationale Koordination zu ermöglichen. Am ersten Treffen nahmen offizielle Vertreter von 21 Staaten teil, davon 7 aus Afrika, 4 aus Amerika, 3 aus Asien und 7 aus europa. Am ersten Treffen nationaler Focal Points on RtoP im Mai 2011 nahmen 31 Länder teil, darunter Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, USA – Deutschland nicht.

Am 9. November 2011 formulierte Brasilien im UN-Sicherheitsrat bei der Debatte über den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten eine „Responsibility while protecting: elements for the development and promotion of a concept“. Ausgangspunkt sind Erfahrungen eines Missbrauchs der RtoP zum Regime-Change und der schmerzhaften Folgen von Interventionen, die bestehende Konflikte verschärft, neue Gewaltzyklen erzeugt und die Gefährdung der Zivilbevölkerung gesteigert hätten. Brasilien betont die hohe Verantwortung der Internationalen Gemeinschaft bei der Durchführung der Schutzverantwortung, klare rechtliche, operative und zeitliche Grenzen beim Einsatz militärischer Gewalt und die Beachtung des Do-no-harm-Prinzips.

Am 10. Januar 2012 erschien erstmalig der R2P-Monitor des Global Centre for the Responsibility to Protect in New York. Der künftig alle zwei Monate erscheinende Monitor unterscheidet

  • current crisis, wo Massenverbrechen geschehen und dringend Handeln angesagt ist,
  • imminent risk, wo das hohe Risiko von Massenverbrechen in kürzerer Frist besteht, wenn keine effektiven Maßnahmen ergriffen werden,
  • serious concern, wo ein signifikantes Risiko von Massenverbrechen in absehbarer Zeit besteht, wenn keine effektiven Maßnahmen ergriffen werden.

Sponsor des Monitor ist die Schweiz. Sponsoren des Centres sind Australien, Dänemark, Niederlande, Norwegen, Ruanda, Schweden, United Kingdom.

 

Am 23. April 2012 verkündete US-Präsident Obama im US Holocaust Memorial Museum ein umfassendes Programm zur Verhütung von und zur Reaktion auf Massenverbrechen. Nach der Einführung durch Elie Wiesel stellte Obama seine Begegnung mit Buchenwald-Überlebenden an den Anfang und erinnerte an Jan Karski. Was schon vorher zu einem „zentralen nationalen Sicherheitsinteresse und zentraler moralischer Verantwortung“ der USA erklärt worden war, wurde jetzt operationalisiert. Der ressortübergreifender Atrocities Prevention Board setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern (stellv. Minister) der Ministerien für Äußeres, Verteidigung, Finanzen, Justiz, Homeland Security, des Generalstabs, von USAID, der US-Mission bei den UN, der Geheimdienste, des Vizepräsidenten. Geleitet wird der APB durch den/die Senior Director für multilaterale Angelegenheiten und Menschenrechte im Nationalen Sicherheitsrat, zzt. Samantha Power. Detailliert und umfassend ist der Katalog an Aufgaben und neuen Instrumenten: die Aufgaben der Nachrichtendienste, der Diplomatie im internationalen Kontext, ein verbessertes UN Peacekeeper Training, Stärkung der Kapazitäten von UN und Regionalorganisationen, neue Arten gezielter Sanktionen, Doktrin etc. für Mass Atrocity Response Operations und entsprechende Übungen u.v.m. Bemerkenswert ist die Einrichtung von „alert channels“, über die abweichende Einschätzungen und relevante, nicht gemeldete Informationen ohne Karriererisiken direkt an den APB gelangen können. Angesichts der in hierarchischen Organisationen oft von unten nach oben zunehmenden Beschönigung und Realitätsentfernung scheint diese Maßnahme besonders wichtig.[28]

 

 

(7) Deutsche „Kultur der Zurückhaltung“: Aus Erfahrung klüger oder Flucht vor der Verantwortung?


In der deutschen Außen-, Sicherheits- und Menschenrechtspolitik, in Öffentlichkeit und Gesellschaft hat die internationale Schutzverantwortung einen deutlich geringeren Stellenwert als z.B. in den USA.

Auffällig ist, dass der Erinnerungsdiskurs zum Nationalsozialismus und der Diskurs zur Schutzverantwortung hierzulande weitgehend auseinanderfallen. Das „Nie wieder!“ in Erinnerungspolitik und Erinnerungsarbeit zielt in erster Linie gegen Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsradikalismus, Ausgrenzung, weniger/kaum auf die Verhinderung von Massenverbrechen und Völkermord heutzutage.

Dass Joschka Fischer 1999 den kategorischen Imperativ „nie wieder Auschwitz“ auf den Kosovo „anwandte“, wurde von vielen als Instrumentalisierung, ja Relativierung des Holocaust aufgefasst. (Er hat den Bezug deshalb kurz später zurückgezogen.) Die Absage an eine Instrumentalisierung des Holocaust kann aber umgekehrt nicht heißen, auf fundamentale Schlussfolgerungen zu verzichten. Und dazu gehört zentral die Verhütung und Bekämpfung von Völkermord. Nicht von ungefähr beschloss 1948 die UN-Generalversammlung die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords.

Ein zivilisatorischer Fortschritt ist die in der deutschen Gesellschaft und Politik verbreitete Zurückhaltung und Skepsis gegenüber dem Einsatz militärischer Gewalt. Doch diese Zurückhaltung geht noch weiter: Seit Jahren plädiert bei der Bevölkerungsumfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr (SOWI) fast die Hälfte der Befragten dafür, dass deutsche Politik in Distanz zu Krisen in der Welt bleiben und lieber die eigenen Probleme lösen möge. Auffällig wenig bewusst ist bis heute, dass Deutschland mit der Mitgliedschaft in der UN auch die grundsätzliche Pflicht eingegangen ist, zu internationaler Friedenssicherung beizutragen, ggfs. auch militärisch.

Wo das Wissen um präventive Friedens- und Sicherheitspolitik gering ist und die Schutzverantwortung meist auf die militärische Option verkürzt wird, ist sie damit für viele regelrecht kontaminiert. Das umso mehr, als sowohl beim Kosovo- wie beim Afghanistaneinsatz humanitäre und menschenrechtliche Motive und Rechtfertigungen der Startphase im Laufe der Zeit eine massive Ernüchterung erfuhren.

 

 

(8) Schlussfolgerungen


(a) Die internationale Schutzverantwortung muss auf die vier Massenverbrechen beschränkt bleiben. Sie soll und darf nicht zu einer Unterhöhlung des internationalen Gewaltverbotes und der Staatensouveränität führen. Als umfassender Ansatz soll sie diese ergänzen – und legitime Staatlichkeit wie menschliche Sicherheit fördern. Die internationale Schutzverantwortung ist ein Eckstein einer menschenrechtsorientierten und völkerrechtskonformen globalen Friedens- und Sicherheitspolitik. Sie ist eine zentrale Konsequenz aus dem viel beschworenen „Nie wieder!“ und steht im Kontrast zu Trends einer Fragmentierung und Renationalisierung von Sicherheitspolitik.

(b) Als Ursprungsland eines historisch beispiellosen Völkermords und Vernichtungskrieges ist Deutschland besonders in der Pflicht, die Schutzverantwortung zu stärken und bestmöglich zu unterstützen – durch nationale Beiträge, im Kontext von EU, OSZE, UN und NATO. Die Mitarbeit in der „Freundesgruppe RtoP“ in der UN ist lobenswert, aber keineswegs ausreichend. Es reicht nicht, im Multilateralismus seine Beiträge zu leisten. Bisher gibt es auf Seiten der Bundesregierung keinen Frühwarnmechanismus zu schwersten Menschenrechtsverbrechen. Die seit 2002 erstellten, vertraulichen Krisenfrüherkennungsanalysen münden nicht in politische Krisenprävention und Genozidverhütung.

Verankert werden muss die Schutzverantwortung in zentralen Grundsatzdokumenten der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sowie in einer künftigen deutschen Friedens- und Sicherheitsstrategie.[29] Schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verhüten und zu stoppen muss ein zentrales Interesse und eine zentrale moralische Verantwortung auch der Bundesrepublik Deutschland sein. Die Schutzverantwortung muss so operationalisiert werden, dass ein Land wie Deutschland dabei auch Führungsstärke beweisen kann. (vgl. Forderungen des Grünen Antrags S. 7 f.)

(c) Humanitäre und Menschenrechtsorganisationen spielen eine Schlüsselrolle für eine glaubwürdige und wirksame Umsetzung der Schutzverantwortung, angefangen bei der Frühwarnung.[30] Aussichtsreiche Krisenbewältigung allgemein und Schutzverantwortung speziell ist angewiesen auf den Verbund von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, von internen Friedenskräften und externen Unterstützern, auf ein bestmögliches Zusammenwirken von politischen, zivilen, militärischen und polizeilichen Akteuren. In Deutschland sind die bisherigen Strukturen von Ressortkreis und Beirat Zivile Krisenprävention und Ad-hoc-Task Forces in der Bundesregierung hierzu erste, aber keineswegs ausreichende Schritte.

(d) Neben humanitären Organisationen sind UN-geführte Peacekeeping-Missionen oft die vorderste Linie praktizierter Schutzverantwortung in Konfliktregionen, wo die die jeweiligen Staatsorgane den Schutz der Zivilbevölkerung nicht gewährleisten können bzw. wollen. Deutschland sollte diese UN-Missionen über die Finanzbeiträge auch stärker personell unterstützen.[31] Dabei kommt der Polizeikomponente eine immer größere Bedeutung zu. (Zzt. 14.400 Polizisten in 15 Missionen, in den letzten fünf Jahren Zunahme um 80%, der militärischen Anteile um 13%.)

(e) Zentral für die Verhütung von schwersten Massenverbrechen sind die Förderung von Rule of Law, Sicherheitssektorreform und allgemein die Förderung legitimer Staatlichkeit. Diese Schwerpunktaufgaben internationaler Sicherheitspolitik brauchen aber viele Jahre, zum Teil Jahrzehnte, um wirksam zu werden. Bundesdeutsche Politik leistet hierzu über die Beteiligung an Internationalen Polizeimissionen, über die GIZ und mit vom ZIF trainierten Experten qualitativ hochwertige Beiträge. Konzeptionell und im Hinblick auf genügend schnell verfügbare Kräfte hat die Bundesrepublik hier aber noch erheblichen Verstärkungsbedarf. Ein großes Versäumnis ist, dass dieser Reformbedarf nicht parallel zur gegenwärtigen Bundeswehrreform angegangen wurde.

 (f) Praktizierte Schutzverantwortung gibt es nicht zum Nulltarif, sie geht einher mit finanziellen Kosten, ggfs. auch menschlichen Opfern, sie braucht öffentliche Akzeptanz. Diese ist nur mit einer kontinuierlichen friedens-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und glaubwürdiger öffentlicher Kommunikation zu erreichen.

 

Dieser Artikel ist auch hier auf der Seite von Winfried Nachtwei zu finden (siehe auch www.nachtwei.de).



[29] Jüngste Initiativen im Bundestag gehen von der SPD und den Bündnisgrünen aus: Antrag der SPD „Die internationale Schutzverantwortung weiterentwickeln“, Bundestagsdrucksache 17/8808 vom 29.2.2012; sehr umfassender und detaillierter Antrag von Tom Koenigs, Kerstin Müller und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „Schutzverantwortung weiterentwickeln und wirksam umsetzen“, Bundestagsdrucksache 17/9584 vom 9.5.2012.

Der differenzierte Forderungskatalog dieses Antrags behandelt die Stärkung der Prävention, die Fragen der Vermeidung von Blockaden im Sicherheitsrat und der Verhinderung einer Mandatsüberdehnung, die operative Umsetzung der Schutzverantwortung auf Ebene der UN, der europäischen und deutschen Ebene. 

[30] Die International Coalition for the Responsibility to Protect wurde am 28. Januar 2009 von acht regionalen und internationalen NGO`s gegründet. Inzwischen hat ICRtoP 41 Mitgliedsorganisationen, darunter Global Action to Prevent War, Human Rights Watch, International Crisis Group, Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre/Ghana, Oxfam International und die UN-Gesellschaften von DRC, Dänemark, Spanien, Schweden. Aus Deutschland ist einziges Mitglied bisher Genocide Alert/Köln. www.responsibilitytoprotect.org  Vgl. die neue, von engagierten Studierenden betriebene Seite www.schutzverantwortung.de ; sehr aktuell zur UN-Friedenssicherung die DGVN-Seite www.frieden-sichern.de

[31] Ekkehard Griep/Winfried Nachtwei, Für eine politische Aufwertung der VN-Friedenssicherung in Deutschland – Ungenutzte Chancen im VN-Peacekeeping nutzen, DGVN Policy Paper 1/2011, http://www.dgvn.de/fileadmin/user_upload/PUBLIKATIONEN/Policy_Paper/DGVN-Policy-Paper1_2011.pdf (letzter Zugriff: 5.4.2012)

 



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