R2P – ein zivilisatorischer Fortschritt: Ein großer Schritt für die Menschheit

Das Eingreifen der NATO anhand eines UN-Mandats war das richtige Signal. Die Staatengemeinschaft hat gerade noch rechtzeitig ein libysches Srebrenica verhindern können. Die Schutzverantwortung ist der manifestierte Wille zum Schutz der Menschenrechte – eine Schande, dass Deutschland dabei nur zuguckt.

 

Mit der Autorisierung einer humanitären Intervention in Libyen hat die UN eine historische Entscheidung getroffen. Unter dem Banner der Schutzverantwortung (responsibility to protect, kurz: R2P) wurde eine internationale Koalition autorisiert, die Kriegsmaschinerie Gaddafis zu stoppen und weitere Menschenrechtsverbrechen zu verhindern. Zuvor hatte der libysche Machthaber Gaddafi eine brutale Säuberungsaktion angedroht und zivile Wohngebiete bombardieren lassen. Wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt inzwischen der Internationale Strafgerichtshof. Die Intervention kam gerade noch rechtzeitig, um ein Massaker in der Stadt Bengasi zu verhindern. Das Eingreifen der Alliierten hat somit letztlich Tausenden Menschen das Leben gerettet und ein libysches Srebrenica verhindert. Ohne die Intervention würde heute wohl diskutiert, wie die Welt trotz besseren Wissens ein solches Verbrechen zulassen konnte.
Ein libysches Srebrenica verhindert
Mit ihrem Eingreifen hat die UN die im Jahr 2005 einstimmig verabschiedete Norm der Schutzverantwortung umgesetzt: Wenn ein Staat seine eigene Bevölkerung nicht vor massiven Menschenrechtsbrüchen schützen kann oder will, dann muss die Weltgemeinschaft diese Schutzverantwortung übernehmen. Das Ziel ist hierbei kein Regime-Wechsel, sondern die Verhinderung von Massenverbrechen an wehrlosen Zivilisten. Als letztes Mittel ist dabei auch der Einsatz von Gewalt erlaubt, wenn alle zivilen Mittel wirkungslos geblieben sind.Trotz großer Unterstützung der Norm gibt es auch Gegenstimmen. Nassauer kritisiert beispielsweise, dass die R2P eine Aufweichung des internationalen Nichteinmischungsverbots sei und den entgrenzten Einsatz von Militär ermögliche. In der Tat ist die internationale Gemeinschaft nach den bitteren Erfahrungen der letzten 20 Jahre zu der Einsicht gekommen, dass kein Staat ein Recht auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hat. Die Schutzverantwortung schreibt der Weltgemeinschaft deswegen eine klare Verantwortung für Leib und Leben bedrohter Bevölkerungen zu, wenn nationale Regierungen versagen oder sogar selbst für Massenverbrechen verantwortlich sind. Weltpolitisch ist das ein enormer Fortschritt. Auch das Völkerrecht wird mit der R2P vom Kopf auf die Füße gestellt. Es würde seinen ureigensten zivilisatorischen Zweck verfehlen, wenn es die Rettung unschuldiger Zivilisten vor schwersten Menschenrechtsverbrechen verhindern würde.

Deutschland auf der falschen Seite der Geschichte
In Libyen manifestiert sich der Wille der UN, Massenverbrechen zu beenden und zu bestrafen. Andernorts jedoch zögert der Sicherheitsrat, weshalb manche kritisieren: „Wenn wir nicht in Syrien, Darfur und Somalia eingreifen, dann bitte auch nicht in Libyen.“ Die Kritik an der selektiven Ausübung der R2P ist berechtigt, und dennoch muss man fragen: Ist es nicht besser, inkonsequent einigen Menschen das Leben zu retten als konsequent niemandem? Sollte nicht zumindest dort geholfen werden, wo eine Verhinderung von Massakern an Zivilisten international durchsetzbar ist? In Libyen wurde die Chance genutzt, zu beweisen, dass die R2P funktioniert und auch für muslimische, arabische und afrikanische Zivilisten gilt. Es ist tragisch, dass sich Deutschland bei dieser historischen Entscheidung auf die falsche Seite der Geschichte gestellt hat.
von Robert Schütte

Dieser Artikel erschien am 4. Mai 2011 auf der Websites von The European hier.